Neues Waffenrecht

Alle Klappmesser, ein- oder zweihändig Bedienbar gelten mit inkrafttreten des
Neuen Waffengesetzes vom 12. Dezember 2008
nicht mehr als Waffen, und dürfen somit frei erworben werden.
Die Gesammt- und Schneidenlänge sind nicht mehr massgebend. Einhandmesser unterstehen nicht mehr einem Waffentragverbot.

Achtung !
Schmetterlings, Wurf, Stell- und Spickmesser sind nach wie vor verboten !

Waffen gemäss Waffengesetz sind:

  • Feuerwaffen, wie etwa Pistolen, Revolver, Gewehre, Vorderschaftrepetierer (pump action), Unterhebelrepetierer (lever action), Selbstladewaffen (Flinten und Büchsen);
  • Druckluft- und C02-Waffen mit Mündungsenergie von mindestens 7,5 Joule, oder wenn die Gefahr einer Verwechslung mit einer Feuerwaffe besteht;
  • Imitations-, Schreckschuss-und Soft-air-Waffen, wenn die Gefahr einer Verwechslung mit einer Feuerwaffe besteht;
  • Schmetterlingsmesser, Wurfmesser, einhändig bedienbare Messer mit automatischem Mechanismus, bei Gesamtlänge grösser als 12 cm und Klingenlänge grösser als 5 cm;
  • Dolche mit symmetrischer Klinge kleiner als 30 cm;
  • Geräte, die dazu bestimmt sind, Menschen zu verletzen wie etwa Schlagrute, Wurfstern, Schlagring, Schleuder mit Armstütze;
  • sämtliche Elektroschockgeräte sowie Sprayprodukte mit Reizstoffen nach Anhang 2 Waffenverordnung (WV), ausgenommen Pfefferspray.

Wir die Firma Messershop GmbH verkauft keine Artikel, die nach dem aktuellen Waffengsetz als Waffe gelten.



Hier finden Sie die aktuelle Broschüre  für das Waffengesetz vom 12. Dezember 2008
"Das Waffenrecht nach Schengen-Anpassung und <nationaler>> Revision"

Zum Dokument:
Das Waffenrecht

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